Kann man das Augenlasern von der Steuer absetzen?

AugenlaserbehandlungEine Augenlaserbehandlung ist nicht gerade eine günstige Angelegenheit, zumal sich in den meisten Fällen die Krankenversicherung an den Kosten leider nicht beteiligt. Da kann es schnell mal vorkommen, dass man für das Lasern von 2 Augen bis zu 5.000 Euro hinblättern muss. Um diesen Effekt im Nachhinein etwas abzumildern, gibt es die Möglichkeit, das Augenlasern von der Steuer abzusetzen.

Nach dem deutschen Steuerrecht in § 33 EStG sind ärztliche Behandlungen und auch notwendige Operationen außergewöhnliche Belastungen, sofern sie eine bestimmte Zumutbarkeitsgrenze überschreiten, die von der Familiensituation abhängig ist. Nach der Rechtsprechung und den Anweisungen der Finanzdirektionen wird eine Augenlaserbehandlung ebenfalls als eine solche außergewöhnlich Belastung anerkannt. Man muss in seiner Steuerklärung also nur einen Beweis für die entstandenen Kosten erbringen und kann diese somit von der Steuer absetzen.

Dies bedeutet zwar, dass man nicht die vollen Kosten erstattet bekommt, aber eine Teilerstattung ist besser als gar kein Geld. Wer also bei den außergewöhnlichen Belastungen seine Zumutbarkeit um 1.500 Euro überschreitet, kann diesen Betrag steuermindernd geltend machen und bekommt dann ungefähr 500 Euro zurück, wobei dies auf die genaue steuerliche Situation ankommt.

Durch die steuerliche Absetzbarkeit wird eine Augenlaserbehandlung also auch für Menschen interessant, die sie sich normalerweise nicht leisten könnten. Es wird zwar dadurch kein Schnäppchen, was man mal ebenso machen lässt, aber erreicht langsam Bereiche, die man als erschwinglich bezeichnen könnte.

Da eine Augenlaserbehandlung mehr ist als purer Luxus, sondern eine wirkliche medizinische Alternative, sollte man sich Gedanken darüber machen, wie viel einem die Möglichkeit, die Brille wahrscheinlich für immer abzulegen, wert ist. Es ist nicht nur ein kosmetischer Effekt dabei, sondern auch ein großes Plus an Lebensqualität, denn der Zwang, eine Brille zu tragen, kann durchaus zu seelischen Problemen führen, die hiermit ausgeräumt werden könnten.

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