



Eine Augenlaser
Operation bringt in vielen
Fällen sehr gute Behandlungserfolge mit sich und bietet im
Vergleich zum Tragen einer Brille
oder Kontaktlinsen
einen dauerhaften Effekt. Dass dies jedoch auch höhere Kosten
mit sich bringt, dürfte klar sein. Bei der Frage, ob diese von
der eigenen Krankenversicherung erstattet werden, muss man zwischen
gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen unterscheiden, denn die
gesetzlichen Kassen betonen immer wieder, dass eine Brille den gleichen
Effekt mit sich bringt und wesentlich kostengünstiger
umzusetzen ist. Bei der privaten
Krankenversicherung sieht
dies teilweise anders aus, wobei die Situation nicht komplett
geklärt ist.
Es hat in den letzten Jahren immer wieder juristische
Auseinandersetzungen zwischen Versicherten und den privaten Krankenversicherungen
gegeben, weil auf eine Kostenübernahme
durch die Versicherer geklagt wurde. Auch die Urteile sind
unterschiedlich ausgefallen, wobei viele Rechtsexperten davon ausgehen,
dass sich langfristig die juristische Meinung durchsetzen wird, dass
eine PKV die Kosten
für eine Augenlaserbehandlung übernehmen muss. Der
BGH hat in einem alpha-Urteil aus dem Jahr 2003 nämlich
beschlossen, dass die private Krankenversicherung eine Heilmethode
nicht aus Kostengründen ablehnen dürfe, denn es ist
danach unwichtig, welche gleichwertigen Heilmittel
kostengünstiger sind.
Einige Urteile richteten sich genau nach diesem Grundsatz und
verpflichteten die private Krankenversicherung, die Kosten für
eine Augenlaser Operation zu übernehmen. So hat das LG
Dortmund in seiner Entscheidung vom 05.10.2006 (2 S 17/05), welche eine
LASIK
OP grundsätzlich als
medizinisch sinnvoll betrachtet und daher die Verpflichtung der
Versicherung auf Leistung unterstützt, ebenfalls argumentiert.
Das Landgericht
Münster
und das Landgericht
Köln vertraten dagegen
andere Auffassungen und entbanden die PKV von ihrer Zahlpflicht. Es
bleibt also abzuwarten, wie sich diese juristische Frage entwickelt.
Festhalten sollte man allerdings, dass eine Bezahlung von Augenlaser
Operationen durch die private Krankenversicherung
grundsätzlich möglich ist. Man sollte lediglich nicht
allzu sicher mit der Leistung planen, da die Rechtslage nicht
abschließend geklärt ist.
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