



Eine Augenlaser
Operation bringt in vielen
Fällen sehr gute Behandlungserfolge mit sich und bietet im
Vergleich zum Tragen einer Brille
oder Kontaktlinsen
einen dauerhaften Effekt. Dass dies jedoch auch höhere Kosten
mit sich bringt, dürfte klar sein. Bei der Frage, ob diese von
der eigenen Krankenversicherung erstattet werden, muss man zwischen
gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen unterscheiden, denn die
gesetzlichen Kassen betonen immer wieder, dass eine Brille den gleichen
Effekt mit sich bringt und wesentlich kostengünstiger
umzusetzen ist. Bei der privaten
Krankenversicherung sieht
dies teilweise anders aus, wobei die Situation nicht komplett
geklärt ist.
Es hat in den letzten Jahren immer wieder juristische
Auseinandersetzungen zwischen Versicherten und den privaten Krankenversicherungen
gegeben, weil auf eine Kostenübernahme
durch die Versicherer geklagt wurde. Auch die Urteile sind
unterschiedlich ausgefallen, wobei viele Rechtsexperten davon ausgehen,
dass sich langfristig die juristische Meinung durchsetzen wird, dass
eine PKV die Kosten
für eine Augenlaserbehandlung übernehmen muss. Der
BGH hat in einem alpha-Urteil aus dem Jahr 2003 nämlich
beschlossen, dass die private Krankenversicherung eine Heilmethode
nicht aus Kostengründen ablehnen dürfe, denn es ist
danach unwichtig, welche gleichwertigen Heilmittel
kostengünstiger sind.
Das Landgericht Münster und das Landgericht Köln vertraten dagegen andere Auffassungen und entbanden die PKV von ihrer Zahlpflicht. Es bleibt also abzuwarten, wie sich diese juristische Frage entwickelt. Festhalten sollte man allerdings, dass eine Bezahlung von Augenlaser Operationen durch die private Krankenversicherung grundsätzlich möglich ist. Man sollte lediglich nicht allzu sicher mit der Leistung planen, da die Rechtslage nicht abschließend geklärt ist.
Wichtige
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Kostenübernahme der Augenlaser-Behandlung durch die Private
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