Kostenübernahme Augenlaser
Kostenübernahme durch private Krankenversicherung


Eine Augenlaser Operation bringt in vielen Fällen sehr gute Behandlungserfolge mit sich und bietet im Vergleich zum Tragen einer Brille oder Kontaktlinsen einen dauerhaften Effekt. Dass dies jedoch auch höhere Kosten mit sich bringt, dürfte klar sein. Bei der Frage, ob diese von der eigenen Krankenversicherung erstattet werden, muss man zwischen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen unterscheiden, denn die gesetzlichen Kassen betonen immer wieder, dass eine Brille den gleichen Effekt mit sich bringt und wesentlich kostengünstiger umzusetzen ist. Bei der privaten Krankenversicherung sieht dies teilweise anders aus, wobei die Situation nicht komplett geklärt ist.

Es hat in den letzten Jahren immer wieder juristische Auseinandersetzungen zwischen Versicherten und den privaten Krankenversicherungen gegeben, weil auf eine Kostenübernahme durch die Versicherer geklagt wurde. Auch die Urteile sind unterschiedlich ausgefallen, wobei viele Rechtsexperten davon ausgehen, dass sich langfristig die juristische Meinung durchsetzen wird, dass eine PKV die Kosten für eine Augenlaserbehandlung übernehmen muss. Der BGH hat in einem alpha-Urteil aus dem Jahr 2003 nämlich beschlossen, dass die private Krankenversicherung eine Heilmethode nicht aus Kostengründen ablehnen dürfe, denn es ist danach unwichtig, welche gleichwertigen Heilmittel kostengünstiger sind.

Einige Urteile richteten sich genau nach diesem Grundsatz und verpflichteten die private Krankenversicherung, die Kosten für eine Augenlaser Operation zu übernehmen. So hat das LG Dortmund in seiner Entscheidung vom 05.10.2006 (2 S 17/05), welche eine LASIK OP grundsätzlich als medizinisch sinnvoll betrachtet und daher die Verpflichtung der Versicherung auf Leistung unterstützt, ebenfalls argumentiert.

Das Landgericht Münster und das Landgericht Köln vertraten dagegen andere Auffassungen und entbanden die PKV von ihrer Zahlpflicht. Es bleibt also abzuwarten, wie sich diese juristische Frage entwickelt. Festhalten sollte man allerdings, dass eine Bezahlung von Augenlaser Operationen durch die private Krankenversicherung grundsätzlich möglich ist. Man sollte lediglich nicht allzu sicher mit der Leistung planen, da die Rechtslage nicht abschließend geklärt ist.

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Kostenübernahme der Augenlaser-Behandlung durch die Private Krankenversicherung